Rathenaustraße 9 & Lavesstraße 79 in 30159 Hannover

Psychotherapie in Hannover für Selbstzahler

In unseren Praxen bieten wir Ihnen die Gelegenheit, als Selbstzahler Ihre Psychotherapie individuell zu gestalten. Dies bedeutet, dass Sie direkt in Ihr Wohlbefinden investieren, ohne die Einschränkungen und Wartezeiten, die oft mit der Abrechnung über gesetzliche oder private Krankenversicherungen einhergehen.

Sie genießen volle Transparenz durch einen individuell abgestimmten Behandlungsvertrag und profitieren von einer schnellen Terminvergabe.

Zudem sichern Sie sich absolute Vertraulichkeit Ihrer Daten, da keine Informationen an Krankenkassen weitergegeben werden.

Obwohl Sie die Kosten (zunächst) selbst tragen müssen, besteht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit oder ggf. einer nachträglichen Erstattung unter bestimmten Voraussetzungen.

Selbstzahler bei einer Psychotherapie
Bereit für den ersten Schritt?
Unsere Psychotherapiepraxen heißen Selbstzahler willkommen. Wir bieten Ihnen individuell abgestimmte Unterstützung bei psychischen Belastungen, Angststörungen und Depressionen. Starten Sie den Weg zur Besserung mit uns – Ihre Gesundheit ist unser Fokus.
Rufen Sie uns an: 0511/5154690
Schreiben Sie uns: info@lmm-psychotherapie.de
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Was bedeutet Selbstzahler bei einer Psychotherapie?

Als Selbstzahler bei einer Psychotherapie werden Personen bezeichnet, die die Kosten für ihre psychotherapeutische Behandlung selbst tragen, ohne dass diese von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen werden. Diese Option kann für Personen relevant sein, die aus verschiedenen Gründen keine Leistungen ihrer Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten oder können.

Bevor die Psychotherapie als Selbstzahler beginnt, ist es notwendig, einen Behandlungsvertrag mit dem Therapeuten abzuschließen. Dieser individuelle Vertrag regelt die Bedingungen der therapeutischen Beziehung, einschließlich der Kosten, der Sitzungsfrequenz und der Kündigungsmodalitäten. Ein solcher Behandlungsvertrag gewährleistet Transparenz und Sicherheit für beide Parteien und ist ein essenzieller Bestandteil der Therapieplanung.

Was kostet eine Psychotherapie als Selbstzahler?

Die Kosten für eine Psychotherapie als Selbstzahler orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Stunde bzw. eine einzelne Sitzung kostet ungefähr zwischen 120 € – 190 €. Der Preis für die gesamte Therapie wird bestimmt durch folgende Faktoren:

  • Dauer der Sitzung: Generell gilt, dass mit zunehmender Dauer der Therapiesitzung auch die Kosten steigen. Eine längere Einzeltherapiesitzung ermöglicht eine intensivere Auseinandersetzung mit den individuellen Anliegen des Patienten, was sich im Preis widerspiegelt.
  • Art der Sitzung: Einzeltherapiesitzungen sind in der Regel kostenintensiver als Gruppentherapiesitzungen. Der individuelle Rahmen erfordert eine spezifischere und intensivere therapeutische Begleitung.
  • Behandlungsmethode: Die Kosten können auch von der gewählten Therapiemethode abhängen. Spezialisierte oder innovative Behandlungsansätze können aufgrund ihrer Besonderheiten und des erforderlichen Fachwissens höhere Kosten verursachen.
  • Zusätzliche Leistungen: Neben den eigentlichen Therapiesitzungen können zusätzliche Kosten für vorbereitende Diagnoseverfahren, psychologische Tests und die Erstellung einer ausführlichen biografischen Anamnese entstehen. Diese Leistungen tragen zu einer umfassenden Einschätzung des Patienten bei und sind essentiell für den Therapieerfolg.
  • Zuschläge: In bestimmten Situationen, wie etwa bei dringenden Terminanfragen oder Sitzungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen, können zusätzliche Zuschläge anfallen.
  • GOÄ-Faktor: Die GOÄ legt Mindest- und Höchstsätze für psychotherapeutische Leistungen fest. Therapeuten haben die Möglichkeit, innerhalb dieses Rahmens den Satz/Steigerungsfaktor für ihre Leistung festzulegen. Üblicherweise liegt der Steigerungsfaktor zwischen dem 2,3- und 3,5-fachen und wird individuell mit dem Patienten vereinbart.

Bevor die Therapie beginnt, wird als Teil des Behandlungsvertrags eine detaillierte Honorarvereinbarung zwischen dem Psychotherapeuten und dem Selbstzahler ausgearbeitet. Diese Vereinbarung definiert nicht nur die Kosten für jede Sitzung, sondern legt auch fest, unter welchen Umständen zusätzliche Gebühren – beispielsweise für diagnostische Tests oder die Erstellung von Berichten – anfallen können.

Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gibt es für Selbstzahler in der Psychotherapie?

Obwohl die Kosten (zunächst) vom Selbstzahler getragen werden, besteht in manchen Fällen die Möglichkeit einer nachträglichen Erstattung durch eine private Krankenversicherung oder eine Beihilfestelle. Selbstzahler sollten ihre Versicherungsbedingungen prüfen und gegebenenfalls im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung bei ihrer Versicherung einholen. Die eingereichten Rechnungen müssen den Anforderungen der Versicherung entsprechen, um eine Erstattung zu ermöglichen.

Kann man eine private Psychotherapie von der Steuer absetzen?

Ja, man kann die Kosten für eine private Psychotherapie unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzen. Dies wurde durch ein Urteil vom 12.01.2005 des Finanzgerichts Münster (3 K 2845/02 E) bestätigt. In diesem speziellen Fall hatte eine Person Kosten für eine Psychotherapie in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG angegeben. Das Finanzamt wollte diese Kosten zunächst nicht anerkennen, weil keine ärztliche Verordnung vorlag. Das Gericht entschied jedoch, dass die Kosten abzugsfähig sind, da sie der Behandlung einer akuten psychischen Erkrankung dienten.

  • Außergewöhnliche Belastungen: Das Gericht bestätigte, dass Kosten für eine Psychotherapie als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden können. Das sind Ausgaben, die deutlich über dem üblichen liegen und die man nicht einfach vermeiden kann.
  • Nachweis der Notwendigkeit: Im Gerichtsfall wurde argumentiert, dass die Therapie notwendig war, um eine ernsthafte psychische Erkrankung zu behandeln. Auch wenn das Finanzamt eine ärztliche Verordnung verlangte, reichte dem Gericht der Nachweis durch andere Dokumente, wie eine Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, aus.
  • Angemessene Kosten: Die Kosten müssen angemessen sein. Das Gericht sah die aufgewendeten Kosten für die Behandlung als angemessen an, da sie zur Behandlung einer spezifischen psychischen Erkrankung dienten.
  • Keine Erstattung durch die Krankenkasse: Im besprochenen Fall hatte die Krankenkasse die Kostenübernahme abgelehnt. Das Gericht stellte fest, dass dies kein Hindernis für den Steuerabzug darstellt. Wichtig ist, dass man selbst für die Kosten aufgekommen ist.

Privat Versicherte haben in der Regel keine Wartezeit bis zum Therapiebeginn. Anders sieht es bei gesetzlich Versicherten aus: Laut den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung warteten gesetzlich Krankenversicherte im ersten Quartal 2019 durchschnittlich 142,4 Tage bis zum Beginn ihrer Therapie. Dieser Wert ergibt sich aus der Zeit zwischen dem Erstgespräch und dem Therapiestart.

Vorteile und Nachteile

Vorteile Nachteile
Schnellerer Therapiebeginn durch Umgehung langer Wartelisten Kosten müssen (oft) vollständig selbst getragen werden
Höhere Flexibilität bei der Terminvereinbarung Erstattung durch Krankenkassen ist nicht immer möglich oder erfordert zusätzlichen Aufwand
Größere Auswahl an Therapeuten und Therapieansätzen Finanzielle Belastung kann bei langfristigen Therapien besonders hoch sein
Möglichkeit, spezialisierte Therapien zu wählen, die von den Krankenkassen nicht abgedeckt sind Fehlende finanzielle Absicherung durch Krankenkassen kann zu Unsicherheit führen
keine Begrenzung der wöchentlichen/monatlichen Stundenzahl Notwendigkeit, sich selbst um die Erstattung und Abrechnung zu kümmern
keine Bürokratie (kein Antrag und kein Nachweis der medizinischen Notwendigkeit erforderlich) und Kommunikation mit Krankenkassen notwendig
keine Wartezeit aufgrund fehlender bürokratischer Prozesse mit den Krankenkassen
keine Sperrfrist von 2 Jahren nach abgebrochener oder abgeschlossener Psychotherapie
Mehr Privatsphäre und Datenschutz, da keine Informationen an Krankenkassen weitergegeben werden. Dementsprechend stellt die Psychotherapie als Selbstzahler kein Hindernis für eine anstehende Verbeamtung (Polizist, Lehrer, Soldat usw.) dar.
Vorteile und Nachteile der Psychotherapie als Selbstzahler

Gemäß den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhobenen Abrechnungsdaten betrug die durchschnittliche Wartezeit für gesetzlich Versicherte auf den Beginn ihrer Psychotherapie im ersten Quartal 2019 142,4 Tage. Diese Zeitspanne berechnet sich aus dem Intervall zwischen dem Erstgespräch und dem Start der Therapie. Selbstzahler können deutlich schneller eine Therapie beginnen, da sie nicht den gleichen Zugangsbeschränkungen wie gesetzlich Versicherte unterliegen.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Wann ist eine Psychotherapie kostenlos?

Eine Psychotherapie ist in Deutschland für Versicherte kostenlos, wenn sie über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgerechnet wird und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Bei Kassenpatienten bzw. gesetzlichen Krankenkassen setzt dies voraus, dass ein Vertragspsychotherapeut die Therapie durchführt und diese nach Einreichung eines Antrags bei der Krankenkasse genehmigt wurde. Die Genehmigung basiert unter anderem auf dem Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Therapie.

Privatpatienten bzw. Versicherte einer privaten Krankenversicherung (PKV) müssen ebenfalls die Übernahme der Kosten vor Therapiebeginn klären, wobei die Bedingungen je nach Vertrag variieren können. In der Regel ist auch hier eine ärztliche oder psychotherapeutische Empfehlung oder Bescheinigung erforderlich, und die Therapie muss von einem anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Meist werden 50 Therapieeinheiten pro Jahr und ggf. auch mehr bei entsprechender medizinischer Notwendigkeit von der PKV übernommen.

Benötige ich als Psychotherapie-Selbstzahler einen Konsiliarbericht?

Normalerweise sieht der Ablauf einer Psychotherapie einen Konsiliarbericht vor. Allerdings ist es als Selbstzahler rechtlich nicht erforderlich, einen Konsiliarbericht einzuholen, da die Therapie nicht durch eine Krankenkasse genehmigt werden muss. Dies bedeutet, dass Sie direkt mit einer Psychotherapie beginnen können, ohne die zusätzlichen administrativen Schritte, die für kassenfinanzierte Therapieangebote notwendig sind.

Jedoch ist es aus berufsethischer Sicht für Psychotherapeuten empfohlen, unabhängig vom Zahlungsstatus des Patienten, einen Konsiliarbericht einzuholen. Der Grund dafür liegt in der Notwendigkeit, körperliche Ursachen, die möglicherweise hinter psychischen Symptomen stehen, auszuschließen oder zu diagnostizieren. Eine gründliche Abklärung ist entscheidend, da bestimmte körperliche Erkrankungen, wie beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion, psychische Symptome wie Depressionen verursachen oder verstärken können. In solchen Fällen könnte eine rein psychologische Behandlung ohne Berücksichtigung der körperlichen Gesundheit ineffektiv sein.

Kontaktdaten

Praxis für Psychologische Psychotherapie
Leichter, Marske, Müller

Rathenaustraße 9
30159 Hannover

Telefon: +49 (0)5115154690
E-Mail: info@LMM-psychotherapie.de