Rathenaustraße 9 & Lavesstraße 79 in 30159 Hannover

Psychotherapie in Hannover für Kassenpatienten

Die Suche nach einer Psychotherapie in Hannover stellt Kassenpatienten oft vor Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Wartezeiten geht. Als gesetzlich Versicherter stehen Sie vor der Realität, dass Termine nicht immer zeitnah verfügbar sind – eine Situation, die auch in unseren Praxen real ist.

Trotz dieser Wartezeiten möchten wir Ihnen versichern, dass Ihr Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung unangetastet bleibt und die gesetzliche Krankenversicherung die Kostenübernahme garantiert. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse zu erfüllen.

Wir bieten Ihnen hier nicht nur einen detaillierten Einblick in Ihre Rechte als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch praktische Ratschläge, wie Sie die Wartezeit effektiv nutzen können und noch mehr.

Kalender Kassenpatienten Psychotherapie
Kassenpatienten müssen meist relativ lange auf den Beginn der Psychotherapie warten.
Bereit für den ersten Schritt?
In diesen herausfordernden Zeiten ist es uns ein besonderes Anliegen, Ihnen zur Seite zu stehen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass unsere Warteliste für gesetzlich Versicherte momentan geschlossen ist, da unsere Kapazitäten erreicht wurden. Wir bieten lediglich noch einige wenige Plätze in unseren Gruppentherapiesitzungen für Kassenpatienten an.

Eine weitere Alternative: Als Selbstzahler haben Sie die Chance, eine Psychotherapie ohne Wartezeit zu beginnen. Wir verstehen, dass dies eine zusätzliche Investition in Ihre Gesundheit bedeutet, aber es ermöglicht Ihnen, ohne Verzögerung den Weg zur Besserung mit uns zu beginnen.
Rufen Sie uns an: 0511/5154690
Schreiben Sie uns: info@lmm-psychotherapie.de
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Besuchen Sie uns in 30159 Hannover: Rathenaustraße 9 oder Lavesstraße 79
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Sozialgesetzbuch: Jeder Kassenpatient hat Anspruch auf eine Psychotherapie

Die Inanspruchnahme einer Psychotherapie als Kassenpatient, also als Mitglied einer der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), wird im Sozialgesetzbuch (SGB) reglementiert. Das SGB gewährleistet, dass Patienten einen gerechten Zugang zu notwendigen therapeutischen Leistungen erhalten.

Die gesetzliche Grundlage für die Psychotherapie als Kassenleistung bildet das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V), insbesondere die §§ 27 und 28, die die Krankenbehandlung und die Ansprüche auf ärztliche und psychotherapeutische Leistungen regeln. Nach diesen Paragraphen haben Kassenpatienten Anspruch auf eine psychotherapeutische Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist.

Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfaßt ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung, …

§ 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V

Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Krankenkasse erfüllt sein?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Psychotherapie, wenn die folgenden Voraussetzungen gemäß Psychotherapie-Richtlinien des G-BA erfüllt sind:

  • Psychotherapeutische Sprechstunde: Vor Beginn einer Psychotherapie ist in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde erforderlich. In dieser Sprechstunde wird geklärt, ob eine seelische Krankheit vorliegt und ob eine psychotherapeutische Behandlung indiziert (notwendig) ist.
  • Diagnose einer seelischen Krankheit: Die Psychotherapie muss der Behandlung einer diagnostizierten seelischen Krankheit dienen. Die “krankheitswertige Störung” muss so beschaffen sein, dass sie der willentlichen Steuerung des Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich ist.
  • Therapieplan und Antragstellung: Nach der Sprechstunde und mindestens zwei probatorischen Sitzungen erstellt der Therapeut einen Therapieplan. Dieser Plan wird in der Regel bei der Krankenkasse eingereicht, um die Kostenübernahme zu beantragen.
  • Anerkennung des Therapieverfahrens: Es werden ausschließlich Richtlinienverfahren anerkannt. Zu diesen Verfahren gehören:
    • Psychoanalytisch begründete Verfahren: Dazu zählen die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie.
    • Verhaltenstherapie: Diese Therapieform basiert auf der Annahme, dass psychische Probleme durch erlernte Verhaltensweisen entstehen und durch neue Lernprozesse verändert werden können.
    • Systemische Therapie: Diese Form der Therapie konzentriert sich auf die Interaktionen innerhalb von Familien und anderen sozialen Systemen und deren Einfluss auf das Individuum.
  • Genehmigung durch die Krankenkasse: Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über die Kostenübernahme. In manchen Fällen ist ein Gutachterverfahren erforderlich.
  • Qualifizierte Therapeuten: Die Behandlung muss von einem qualifizierten Therapeuten durchgeführt werden, der eine Zulassung zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung hat.

Das EMDR-Verfahren (Eye Movement Desensitization and Reprocessing, zu deutsch: Desensibilisierung und Aufarbeitung durch Augenbewegungen) ist zwar kein eigenständiges Richtlinienverfahren, darf jedoch zusätzlich zu einem der drei oben aufgeführten Richtlinienverfahren angewendet und abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass es sich beim betreffenden Störungsbild um eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) handelt. Anders als bei PTBS ist das EMDR-Verfahren bei einer Angststörung nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbar, sondern muss vom Patienten selbst bezahlt werden.

Die Abrechnung der psychotherapeutischen Leistungen erfolgt direkt zwischen der Praxis und der Krankenkasse. Wenn Ihre Krankenkasse die Psychotherapie genehmigt, werden die Kosten vollständig übernommen, sodass keine zusätzlichen Zuzahlungen für Sie anfallen.

Wie lange muss man als Kassenpatient auf einen Therapieplatz warten?

Laut den Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung warteten gesetzlich Krankenversicherte im ersten Quartal 2019 durchschnittlich 142,4 Tage bis zum Beginn ihrer Therapie. Dieser Wert ergibt sich aus der Zeit zwischen dem Erstgespräch und dem Therapiestart.

Während der Wartezeit kann es sinnvoll sein, alternative Unterstützungsangebote zu nutzen, wie beispielsweise Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen. Unsere Praxis bietet zudem die Möglichkeit, an Gruppentherapiesitzungen teilzunehmen, um die Wartezeit zu überbrücken.

Alternativen: Selbstzahler, Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen

Selbstzahler

Selbstzahler zu sein, kann eine Alternative zur langen Wartezeit sein, die man häufig als Kassenpatient für einen Therapieplatz in Kauf nehmen muss. Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, schneller einen Termin für eine Psychotherapie zu erhalten. Bedenken Sie, dass Sie als Selbstzahler die Kosten für die Therapie vollständig selbst tragen müssen.

Sie bekommen ebenso schneller einen Platz, wenn Sie sich für eine private Psychotherapie entscheiden. In diesem Fall wären Sie dann ein Privatpatient.

Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen

Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen können eine unterstützende Rolle in der Psychotherapie spielen. Es ist wichtig zu betonen, dass sie keine direkte Alternative zur professionellen Psychotherapie darstellen, sondern vielmehr ergänzende Angebote bieten können.

Selbsthilfegruppen bieten einen Raum für den Austausch mit anderen Betroffenen. Sie können ergänzend zur Psychotherapie genutzt werden, um zusätzliche soziale Unterstützung und Erfahrungsaustausch zu erleben. In diesen Gruppen kann man Bewältigungsstrategien im Umgang mit bestimmten psychischen Herausforderungen erlernen und sich mit anderen austauschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Bei der KIBIS (Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich) finden Sie Selbsthilfegruppen in der Region Hannover.

Beratungsstellen können als erste Anlaufstelle bei psychischen Belastungen dienen, insbesondere wenn Wartezeiten für einen Therapieplatz bestehen. Sie bieten spezialisierte Beratungsangebote für eine Vielzahl von Problemen. Dies kann hilfreich sein, um spezifische Fragen oder Probleme zu klären, die im Rahmen einer Psychotherapie nicht im Vordergrund stehen (z. B. praktische Lebensführung, berufliche Orientierung oder Ernährungsberatung). Oftmals können Beratungsstellen auch bei der Vermittlung in eine geeignete Psychotherapie unterstützen und somit eine Brückenfunktion einnehmen. Eine Übersicht über Beratungsstellen in Hannover finden Sie bei AMANDA e. V.

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Kann ich ohne Überweisung zum Psychotherapeuten?

Ja, man kann ohne ärztliche Überweisung zum Psychotherapeuten gehen. Patienten können direkt Kontakt zu einem Psychotherapeuten aufnehmen, um eine psychotherapeutische Sprechstunde zu vereinbaren. In dieser Sprechstunde wird der Bedarf für eine mögliche psychotherapeutische Behandlung ermittelt.

Ich habe bereits innerhalb der letzten 2 Jahre eine Psychotherapie gemacht - kann ich nun eine weitere Psychotherapie beantragen?

Ja, wenn weiterhin eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Im Normalfall ist eine weitere Psychotherapie innerhalb von 2 Jahren jedoch gutachterpflichtig. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann also potentiell abgelehnt werden.

Welcher organisatorische Aufwand kommt auf mich bei einer Psychotherapie zu?

Wenn man einen Psychotherapeuten gefunden hat, dann ist der organisatorische Aufwand überschaubar. Gegen Ende der probatorischen Sitzungen bzw. vor Beginn einer Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist lediglich ein Konsiliarbericht erforderlich. Der Konsiliarbericht dient dazu, somatische (körperliche) Ursachen für psychische Beschwerden auszuschließen oder zu identifizieren. Dieser Bericht wird von einem Arzt Ihres Vertrauens (z. B. Ihr Hausarzt) erstellt.

Welche Informationen werden an die Krankenkasse weitergeleitet?

Da eine psychische Diagnose Grundvoraussetzung für die Behandlung ist, wird diese an die Krankenkasse weitergeleitet. Außerdem erfährt die Krankenkasse, welche Leistungen der Therapeut im Rahmen der Psychotherapie erbringt. Die konkreten Inhalte der Therapie unterliegen jedoch der Schweigepflicht und werden nicht an die Krankenkasse oder deren Mitarbeiter übermittelt.

Kann ich eine Psychotherapie ohne offizielle Diagnose wahrnehmen?

Ja, aber dann wird die Psychotherapie nicht von der Krankenkasse bezahlt. Als Selbstzahler können Sie problemlos eine Psychotherapie in Anspruch nehmen und benötigen in diesem Fall keine Diagnose.

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Der Ablauf einer Psychotherapie beginnt mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde, in der zunächst geprüft wird, ob eine seelische Erkrankung vorliegt und ob eine Psychotherapie indiziert (medizinisch notwendig) ist. Diese Sprechstunden sind für Erwachsene bis zu sechs Mal möglich, wobei jede Sitzung mindestens 25 Minuten dauert​.

Nach der Sprechstunde folgen probatorische Sitzungen, deren Anzahl zwischen zwei und vier für Erwachsene variieren kann. Diese dienen dazu, eine fundierte Diagnostik der psychischen Beschwerden zu erstellen und die Eignung verschiedener therapeutischer Verfahren zu evaluieren.

Ein wichtiger Schritt vor der Aufnahme einer Psychotherapie ist die Erstellung eines Konsiliarberichts durch einen Arzt. Dieser Bericht ist für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse notwendig und gibt eine medizinische Einschätzung darüber, ob Gründe gegen die Aufnahme einer Psychotherapie sprechen​.

Nach den probatorischen Sitzungen stellen Sie gemeinsam mit uns einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse, der den Therapieplan und die Notwendigkeit der Behandlung detailliert darlegt. Nach Genehmigung dieses Antrags beginnt die eigentliche Psychotherapie, deren Verlauf je nach therapeutischem Ansatz und individuellem Fortschritt variiert.

Die Therapie schließt mit einer Evaluationsphase ab, in der die Fortschritte bewertet und das weitere Vorgehen besprochen werden. Bei Bedarf kann eine Verlängerung der Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden.

Kontaktdaten

Praxis für Psychologische Psychotherapie
Leichter, Marske, Müller

Rathenaustraße 9
30159 Hannover

Telefon: +49 (0)5115154690
E-Mail: info@LMM-psychotherapie.de